Mai 2006: Alle Steuerzahler

Pflegekosten: Werden ab dem Jahr 2006 steuerlich stärker berücksichtigt

Der Bundesrat hat am 7.4.2006 dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt. Privathaushalte mit Pflegebedürftigen, die ambulant betreut werden, werden auf Grund dieser Neuregelungen stärker gefördert. Diese steuerlichen Entlastungen gelten bereits ab dem Jahr 2006.

Danach profitieren Pflegebedürftige und Steuerpflichtige, die ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige bezahlen, jetzt zusätzlich, wenn ihre Aufwendungen über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen. Bereits bisher konnten 20 Prozent der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 EUR Steuer mindernd geltend gemacht werden. Maximal 600 EUR konnten dadurch bis zum Jahr 2005 bei der Einkommensteuererklärung gutgeschrieben werden. Ab 2006 gilt Folgendes:

Die bislang gültigen Beträge verdoppeln sich, vorausgesetzt, die betreute Person ist pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder für sie werden Leistungen der Pflegeversicherung erbracht. Begünstigt sind ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen oder der pflegebedürftigen Person durchgeführt werden. Berücksichtigt werden kann der Pflege- und Betreuungsaufwand, der über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgeht. Die Steuerentlastung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 EUR, also maximal 1.200 EUR (Pressemitteilung Bundesministerium für Gesundheit vom 7.4.2006, Nr. 49).