Juli 2006: Umsatzsteuerzahler

Personalgestellung durch Krankenhaus: Umsatzsteuerfrei möglich

Stellt ein Krankenhaus einer privaten ärztlichen Gemeinschaftspraxis eigens Personal zur Bedienung von der Privatpraxis gehörenden Großgeräten zur Verfügung und erhält es dafür ein Entgelt, können diese Umsätze umsatzsteuerfrei sein. Das ist jedenfalls immer dann der Fall, wenn Krankenhauspatienten mit den Geräten behandelt werden und die Personalgestellung dafür unerlässlich ist. Denn dann sind die Umsätze aus dieser Personalgestellung eng mit denen aus dem eigentlichen Krankenhausbetrieb verbunden.

Im Urteilsfall ermöglichte die Nutzung der Geräte der Gemeinschaftspraxis dem Krankenhaus darüber hinaus die Anerkennung als Notfallkrankenhaus und förderte die Qualifikation des Krankenhauspersonals.

Hinweis: Ein mit dem Krankenhausbetrieb eng verbundener Umsatz kann ausnahmsweise sogar auch dann vorliegen, wenn die private Arztpraxis nicht nur die Krankenhauspatienten, sondern auch andere Patienten versorgt. Ob ein derartiger Ausnahmefall allerdings vorliegt, kann jeweils nur unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BFH-Urteil vom 25.1.2006, Az. V R 46/04).