Juni 2003: Abschließende Hinweise

Pauschalen für Überstunden

Eine pauschale Abgeltung von Überstunden ist sittenwidrig, wenn es hierdurch zu einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kommt. Das LAG Schleswig-Holstein hat in einem Urteil vom 5. Januar 2002 mit dem Az. 5 Sa 147c-02 entschieden, dass bei einer vertraglichen Vergütung, die mehr als 70 Prozent des üblichen Vergleichslohns ausmacht, die Grenze zur Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Bürgerliches Gesetzbuch noch nicht überschritten wird.