April 2010: Freiberufler und Gewerbetreibende

Passivierungspflicht: Für erworbene Rückstellungen für Drohverluste

Für betriebliche Verbindlichkeiten, die beim Veräußerer aufgrund von Rückstellungsverboten in der Steuerbilanz nicht bilanziert wurden, besteht beim Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs gegen Schuldfreistellung übernommen hat, kein Passivierungsverbot.

In einem aktuell vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ging es um den Eintritt in Mietverträge, die bereits für den Veräußerer keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr brachten und als Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter das steuerliche Passivierungsverbot fielen.

Hinweis: Der Grundsatz der erfolgsneutralen Behandlung von Anschaffungsvorgängen ist auch auf übernommene Passivposten anzuwenden. Das gilt unabhängig davon, ob für die Passiva in der Steuerbilanz ein Ausweisverbot gilt. Denn auch die Übernahme steuerlich zu Recht bislang nicht bilanzierter Verbindlichkeiten ist Teil des vom Erwerber zu entrichtenden Kaufpreises und erhöht damit seine Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 16.12.2009, Az. I R 102/08).