Dezember 2005: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Optimale Verlustnutzung: Durch Gründung einer Organschaft

Eine uneingeschränkte Verlustnutzung ist möglich durch die Begründung einer Organschaft zwischen einem verlustträchtigen und einem gewinnträchtigen Unternehmen. Ein Verlustausgleich kann hier allerdings nur für die laufenden, das heißt für die im Jahr 2005 aufgelaufenen Verluste der Organgesellschaft erreicht werden. Vororganschaftliche Verluste der Organgesellschaft können nicht ausgeglichen werden und werden eingefroren. Genutzt werden können allerdings Verlustvorträge des Organträgers bei einer Gewinne erzielenden Organgesellschaft.

Voraussetzungen für eine Organschaft im Jahr 2005 sind:

  • Finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in das Trägerunternehmen ununterbrochen ab 1.1.2005

  • Abschluss und Eintragung des Ergebnisabführungsvertrags in das Handelsregister bis zum 31.12.2005

Hinweis: Sind die Voraussetzungen – insbesondere die finanzielle Eingliederung ab Beginn des Wirtschaftsjahres 2005 – nicht gegeben, müssen die Voraussetzungen bis zum 31.12.2005 geschaffen werden, um dann ab dem kommenden Jahr einen Verlustausgleich bewerkstelligen zu können.