Juni 2003: Umsatzsteuerzahler

Nicht geschäftsfähiger Aussteller einer Rechnung schuldet Umsatzsteuer

Wer in einer Rechnung unberechtigt Umsatzsteuer ausweist, schuldet die ausgewiesene Umsatzteuer (§ 14 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz). Dies gilt auch dann, wenn der Aussteller bei der Rechnungserstellung nicht geschäftsfähig war – so der Bundesfinanzhof.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Unternehmer wandte sich gegen die Inanspruchnahme für die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz mit der Begründung, er sei bei der Ausstellung der Rechnung geschäftsunfähig gewesen. Er legte dazu ein auf Grund eines entsprechenden Beschlusses des Landgerichts Berlin erstattetes medizinisches Gutachten vor, in dem der Gutachter unter Berücksichtigung vorheriger Befunde letztendlich zu der Erkenntnis einer wahrscheinlichen Geschäftsunfähigkeit kam. Die Geschäftsunfähigkeit befreite jedoch nicht von der Umsatzsteuerschuld (BFH-Urteil vom 30.1.03, Az. V R 98/01).