Dezember 2009: Alle Steuerzahler

Neue Bundesregierung: Viele Steueränderungen in der Pipeline

Die vielleicht wichtigste Aussage im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung lautet: Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Ob bzw. wann die beabsichtigten Steueränderungen umgesetzt werden, bleibt demzufolge abzuwarten. Sofern die Änderungen bereits für 2010 gelten sollen, sollen sie durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums bis Weihnachten in trockenen Tüchern sein. Nachfolgend die wichtigsten steuerlichen Aspekte im Überblick:

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums

  • Zum 1.1.2010 sollen der Kinderfreibetrag auf 7.008 EUR (bis dato 6.024 EUR) und das Kindergeld um je 20 EUR erhöht werden.

  • Ab dem 1.1.2010 soll für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gelten. Die Ermäßigung soll sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen umfassen.

  • Bei Kapitalgesellschaften konnten Verlustvorträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 nicht mehr genutzt werden, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als 50 % des Anteilsbesitzes auf einen Erwerber übergehen (quotaler Untergang bei über 25 bis 50 %). Um diese Abzugsbeschränkung zu entschärfen, wurde eine Sanierungsklausel eingebaut, wonach Verluste bei Anteilsübereignungen nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2010 erhalten bleiben, wenn das Unternehmen qualifiziert saniert wird. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums sieht eine unbeschränkte Fortführung der Sanierungsklausel über 2009 hinaus vor.

  • Durch die Unternehmensteuerreform 2008 wurde eine Zinsschranke eingeführt, die bewirkt, dass betriebliche Zinsaufwendungen nicht mehr unbeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Eingefügt wurde aber auch eine Freigrenze: Beträgt der Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen weniger als 1 Mio. EUR (durch das Bürgerentlastungsgesetz rückwirkend für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 auf 3 Mio. EUR erhöht) greift die Zinsschranke nicht. Die zeitliche Beschränkung soll nunmehr aufgehoben werden, sodass die Freigrenze dauerhaft bei 3 Mio. EUR bleibt.

  • Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für Immobilienmieten sollen von 65 % auf 50 % reduziert werden.

  • Einführung eines Wahlrechts für geringwertige Wirtschaftsgüter, wonach entweder die Sofortabschreibung bis 410 EUR oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 EUR und 1.000 EUR möglich ist.

  • Bei der Erbschaftsteuer sind folgende Erleichterungen vorgesehen:

    Der Steuersatz der Steuerklasse II (gilt insbesondere für Geschwister und Geschwisterkinder) soll bei Zuwendungen ab 2010 auf einen neuen Steuertarif von 15 % bis 43 % (bisher 30 % oder – bei hohen Erbschaften – 50 %) gesenkt werden.

    Vergünstigungen für die Unternehmensnachfolge: Die Zeiträume, innerhalb derer das Unternehmen weitergeführt werden muss, sollen von sieben bzw. zehn Jahren auf fünf bzw. sieben Jahre verkürzt und die erforderlichen Lohnsummen jeweils abgesenkt werden. Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern müssen die Lohnsummenregeln nicht anwenden. Bisher liegt die Grenze bei 10 Mitarbeitern.

Weitere vorgesehene Maßnahmen

Darüber hinaus sind im Koalitionsvertrag zahlreiche, zeitlich nicht konkretisierte Steueraspekte aufgeführt. Folgende Punkte sind besonders interessant:

  • Verständlichere und anwendungsfreundlichere Steuererklärungsvordrucke und Erläuterungen,
  • Wiedereinführung des Abzugs privater Steuerberatungskosten,
  • Einfachere Rentenbesteuerung,
  • Überprüfung der Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge,
  • Prüfung, ob Arbeitnehmer die Steuererklärung auch für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeben können.

Der bisherige Einkommensteuertarif soll möglichst zum 1.1.2011 in einen Stufentarif umgebaut werden. Zahl und Verlauf der Stufen müssen allerdings noch entwickelt werden.

Eine Kommission soll Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung erarbeiten. Diese soll auch den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz prüfen.

Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Umsatzsteuer auch nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) berechnet werden, sodass sie erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Nach den Verlautbarungen der Bundesregierung soll geprüft werden, ob die Istbesteuerung ausgeweitet werden kann. Daneben steht der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % auf dem Prüfstand.

Die Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen soll im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof umgehend angepasst werden. Nach dem Urteil bleibt die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen umsatzsteuerfrei (Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 9.11.2009; Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009).