August 2004: Alle Steuerzahler

Änderung des Gerichtskostengesetzes: Finanzrechtsweg wird teurer

Mit den Änderungen des Gerichtskostengesetzes zum 1.7.2004 werden finanzgerichtliche Verfahren in vielen Fällen teurer.

  • Zu den Neuerungen zählt die Anhebung eines Mindeststreitwerts für alle Verfahren vor dem Finanzgericht auf 1.000 Euro. Streiten sich Steuerpflichtiger und Finanzamt vor dem Finanzgericht beispielweise um die Anerkennung von Werbungskosten, deren Berücksichtigung zu einer Senkung von 100 Euro führen würde, wird die Gerichtsgebühr trotzdem auf der Grundlage von 1.000 Euro berechnet.

  • Die Verfahrensgebühr für ein Klageverfahren wird bereits mit Einreichung der Klageschrift fällig.

  • Künftig wird auch dann eine Gebühr fällig, wenn die Klage zurückgenommen wird. Bislang war die Rücknahme der Klage beim Finanzgericht kostenfrei, wenn dies spätestens acht Tage vor der mündlichen Verhandlung erfolgte.

Hinweis: Die Änderungen bei den Gerichtskosten betreffen allerdings nicht das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Bei Einsprüchen der Steuerpflichtigen dürfen von der Finanzbehörde keine Kosten erhoben werden.