Februar 2004: Arbeitnehmer

Nachträgliche Einbauten und Ein-Prozent-Regelung

Die Privatnutzung eines Betriebs-Pkw muss der Einkommensteuer unterworfen werden. Häufig wird dabei die Ein-Prozent-Regelung angewendet. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung. Bislang war es sinnvoll, Zusatzausstattungen (zum Beispiel ein Navigationsgerät oder eine Diebstahlsicherung) erst nach dem Tag der Erstzulassung zu erwerben und einbauen zu lassen, um die Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung möglichst niedrig zu halten. Diese Empfehlung ist hinfällig: Die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2004 sehen vor, dass die Kosten für nachträglich eingebaute Sonderausstattungen ab dem Monat des Einbaus die Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung erhöhen (R 31 Absatz 9 LStR 2004).

Hinweis: Erfahrungsgemäß werden die für die Arbeitnehmerbesteuerung geltenden Lohnsteuer-Richtlinien in vergleichbaren Fällen auf Unternehmer entsprechend angewendet.