April 2003: Alle Steuerzahler

Minijobs: Haupt- und Nebenbeschäftigung beim selben Arbeitgeber

Eine Beschäftigung beim selben Arbeitgeber in Form von Haupt- und Nebenjob bleibt auch nach der Neuregelung der Minijobs ab 1.4.03 weiterhin unmöglich.

Die Vermutung, dass ein Mini-Nebenjob, obwohl beim selben Arbeitgeber bereits eine Hauptbeschäftigung besteht, mit zwei Prozent bzw. 20 Prozent Lohnsteuer pauschaliert werden könnte, hat der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger eindeutig widerlegt. In den jetzt veröffentlichten so genannten Geringfügigkeitsrichtlinien heißt es hierzu: "Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen". Damit scheidet bei Überschreitung der Gesamtentgeltsgrenze von 400 Euro die Möglichkeit der Zwei-Prozent-Lohnsteuerpauschalierung aus.

Hinweis: Die Geringfügigkeitsrichtlinien sowie die Steuerpläne und Regelungen zu den Minijobs erhalten Sie unter http://www.iww.de/steuerplaene/Geringfuegigkeitsrichtlinien.pdf.