Dezember 2006: Alle Steuerzahler

Mindeststeuer: Verfassungswidrig?

Durch die im Jahr 1999 eingeführte Mindeststeuer wollte man erreichen, dass Gutverdienende ihre Steuerlast nicht auf Null reduzieren können. Deshalb begrenzte man den Verlustausgleich zwischen den verschiedenen Einkunftsarten. Im Ergebnis mussten dadurch viele Steuern zahlen, obwohl sie in der fraglichen Zeit insgesamt ein steuerliches "Minus" erwirtschaftet hatten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Mindestbesteuerung für verfassungswidrig und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Klärung vorgelegt. Das Gesetz sei unverständlich, widersprüchlich und irreführend, so der BFH.

Hinweis: Obwohl die Mindeststeuer in der fraglichen Form bereits im Jahr 2004 abgeschafft wurde, ist der Ausgang des Verfahrens von Bedeutung. Denn viele Steuerpflichtige haben rechtzeitig Einspruch eingelegt und können nun ggf. für die Jahre 1999 bis 2003 mit einer Erstattung rechnen (BFH-Beschluss vom 6.9.2006, Az. XI R 26/04).