Februar 2010: Vermieter

Mieteinnahmen: Bei Überlassung eines Antennenstandorts

Einnahmen aus der Überlassung eines Grundstücks an einen Mobilfunkbetreiber zur Nutzung als Antennenstandort stellen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar. Dass von der betriebenen Anlage möglicherweise eine Gesundheitsgefährdung ausgeht, beeinträchtigt nicht die steuerliche Wesensart der Einnahmen. Auch wenn es für diese Risiken ein erhöhtes Mietentgelt geben sollte, handelt es sich nicht um Schadenersatz. Der könnte lediglich vorliegen, wenn die Nachbarn eine Ausgleichszahlung erhalten.

Hinweis: Die Auffassung des Finanzgerichts Saarland entspricht auch der Meinung des Bundesgerichtshof, der die Überlassung von Dachflächen zum Betrieb einer Mobilfunkanlage als Vermietung betrachtet (FG Saarland vom 20.10.2009, Az. 2 K 1260/07; BGH-Urteil vom 2.11.2005, Az. VIII ZR 310/04).