November 2003: Alle Steuerzahler

Maßnahmen auf Grund der möglichen Absenkung des Spitzensteuersatzes

Voraussichtlich wird der Eingangssteuersatz bei der Einkommensteuer ab 2004 von 19,9 auf 15 Prozent gesenkt. Damit einhergehend wird auch der Spitzensteuersatz niedriger sein. Dieser soll von 48,5 auf 42 Prozent sinken. Wie sollte man schon heute auf die mögliche Absenkung des Spitzensteuersatzes reagieren?

Selbstständige
Ganz allgemein sollte der Gewinn in 2003 gering gehalten und die Möglichkeit genutzt werden, Teile des Gewinns in das Folgejahr zu verschieben. Hierzu bietet sich Verschiedenes an:

  1. Anschaffung und Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG´s) bis 410 Euro netto noch in 2003 statt erst in 2004.
  2. Anschaffung von Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr in 2003.
  3. Sofort abziehbare Aufwendungen vorziehen (z.B. Erhaltungsaufwand am Betriebsgebäude).
  4. Mögliche Rückstellungen bilden.
  5. Einnahmen möglicherweise ins Folgejahr verlagern (diese Möglichkeit bietet sich insbesondere bei Einnahme-Überschussrechnern an, indem die Rechnungen erst in 2004 versandt werden).
  6. Ausgaben möglicherweise vorziehen (wird der Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, ergibt sich die Möglichkeit, die Umsatzsteuer für den Monat Dezember noch im Dezember zu zahlen und als Betriebsausgabe in 2003 abzuziehen).
  7. Ansparabschreibungen vornehmen (Rücklage nach § 7g Absatz 3 Einkommensteuergesetz).
  8. Forderungen wertberichtigen.
  9. Versicherungen, Mieten und Zinsen für das Jahr 2004 schon am Jahresende 2003 zahlen, soweit wegen Geringfügigkeit keine aktive Rechnungsabgrenzung erforderlich ist.
  10. Degressiv statt linear abschreiben.

Immobilienbesitzer

  1. Renovierungen bei Vermietung vorziehen; damit sind die Instandhaltungsaufwendungen als Werbungskosten in 2003 abziehbar.
  2. Vorziehen von Zinszahlungen.
  3. Prüfung einer Umfinanzierung (noch laufende hochverzinsliche Darlehen werden gegen neue Darlehen zu marktaktuell günstigen Zinsen getauscht und die Vorfälligkeitsentschädigung wird in 2003 gezahlt. Das muss sich natürlich auch wirtschaftlich rechnen).

Kapitalanleger

  1. Prüfung, ob die Möglichkeit der Ertragsverlagerung in Folgejahre besteht. Beispiele für derartige Kapitalanlagen mit einer zeitlichen Ertragsverlagerung sind:
    • Zerobonds (= festverzinsliche Wertpapiere, bei denen die Zinsen nicht regelmäßig zu bestimmten Terminen geleistet werden, sondern in dem Unterschiedsbetrag zwischen Emissionspreis und dem Einlösebetrag bestehen, der dem Investor am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird),
    • Finanzierungsschätze,
    • Sparbriefe,
    • Bundesschatzbriefe Typ B,
    • Schuldverschreibungen (Einlösung eines mit einem Abschlag auf den Nennwert emittierten Wertpapiers),
    • Kombi-, Gleitzins- oder Step-up-Anleihen (Wertpapiere mit Anstieg der Nominalverzinsung über die Anleihelaufzeit).
  2. Zeichnung von Anlagemodellen (hier ist jedoch größte Sorgfalt geboten und die Hilfe des Beraters in Anspruch zu nehmen).

Nichtselbstständige

  1. Aufwendungen vorziehen, beispielsweise von Fachliteratur oder Arbeitsmitteln.
  2. Anschaffung und Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, zum Beispiel die Anschaffung eines Schreibtischstuhls oder einer Aktentasche.