Mai 2004: Arbeitgeber

Lohnsteuerpflicht: Übernommmene Kammerbeiträge sind zu versteuern

Vom Arbeitgeber übernommene Kammerbeiträge für einen Angestellten sind mangels überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses lohnsteuerpflichtig, so das Finanzgericht Düsseldorf (FG Düsseldorf, rechtskräftiges Urteil vom 3.4.2003, Az. 10 K 3063/00 H (L)). Im Urteilsfall hat ein Arbeitgeber die Kammerbeiträge für einen angestellten Steuerberater übernommen.