Oktober 2013: Arbeitgeber

Lohnsteuer: Vereinfachte Nachweise bei Ausbildungsbeginn in 2013

Die Papierbescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (Lohnsteuerkarte 2010 bzw. etwaige Ersatzbescheinigungen) werden im Laufe des Jahres 2013 schrittweise durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) abgelöst. Für ledige Auszubildende, die im Jahr 2013 eine Ausbildung als erstes Dienstverhältnis beginnen, gelten vereinfachende Regelungen.

Nach einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe kann der Arbeitgeber bei diesen Auszubildenden für den ELStAM-Abruf ein erstes Dienstverhältnis anmelden, wenn ihm dies der Auszubildende schriftlich bestätigt. Der Vorlage der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer Ersatzbescheinigung bedarf es dann nicht.

Wendet der Arbeitgeber noch keine ELStAM an, kann er ebenfalls ohne Vorlage der Papierbescheinigungen die Steuerklasse I bei der Berechnung der Lohnsteuer zugrunde legen. Neben der genannten Bestätigung muss der Auszubildende dem Arbeitgeber lediglich noch seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum und seine Religionszugehörigkeit mitteilen.

Hinweis: Demgegenüber brauchen Ferienjobber in der Regel eine Ersatzbescheinigung 2013, sofern sie keine Lohnsteuerkarte 2010 bzw. eine Bescheinigung für das Jahr 2011 oder 2012 besitzen oder diese verloren haben (OFD Karlsruhe, Mitteilung 07/2013 vom 22.7.2013).