Januar 2007: Arbeitgeber

Lohnsteuer: Keine Pauschalierung für bei Feier übergebene Goldmünzen

Die im Rahmen der jährlich veranstalteten Weihnachtsfeier vom Arbeitgeber an alle Arbeitnehmer überreichten Goldmünzen unterliegen nicht der günstigen Steuerpauschalierung von 25 Prozent in den Streitjahren 1999 und 2000. Denn die Goldmünzen sind nicht – wie vom Gesetz gefordert – aus Anlass, sondern nur bei Gelegenheit der Betriebsveranstaltung zugewendet worden.

Aus Anlass von Betriebsveranstaltungen werden nur solche Gegenstände zugewendet, die den Rahmen und das Programm der Veranstaltung betreffen. Zuwendungen, die mit der Betriebsveranstaltung nicht in einem sachlichen Zusammenhang stehen, sondern nur bei Gelegenheit der Veranstaltung überreicht werden, können folglich nicht pauschal günstiger besteuert werden. Die Übergabe von Goldmünzen an alle bei einer Weihnachtsfeier anwesenden Arbeitnehmer ist eine untypische Programmgestaltung. Zudem hätte die Zuwendung der Goldmünzen auch völlig losgelöst von den Weihnachtsfeiern vorgenommen werden können (BFH-Urteil vom 7.11.2006, Az. VI R 58/04).