Mai 2006: Vermieter

Lebensversicherung: Zur Steuerpflicht von Zinsen aus Sparanteilen

Übersteigen die Ansprüche aus vor 2005 abgeschlossenen und zur Darlehenssicherung verwendeten Lebensversicherungen die mit dem Darlehen finanzierten Anschaffungskosten einer Mietimmobilie, liegt eine steuerschädliche Verwendung vor. Das hat zur Folge, dass die Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zur Lebensversicherung enthalten sind, in der Regel voll steuerpflichtig sind.

Hinweis: Steuerliche Konsequenzen werden dann nicht gezogen, wenn durch das mit einer Lebensversicherung finanzierte Darlehen neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten auch andere Aufwendungen bis zu einem Teilbetrag von insgesamt 2.556 EUR (Bagatellgrenze) mitfinanziert werden. Jedoch sind mitfinanzierte erstmalige einmalige Finanzierungskosten wie ein Disagio oder Aufwendungen für Zinsbegrenzungsvereinbarungen auf die Bagatellgrenze anzurechnen. Verringern sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nachträglich (z.B. durch einen Preisnachlass oder einen Zuschuss), werden daraus keine nachteiligen steuerlichen Folgerungen gezogen, wenn innerhalb von drei Monaten nach Verringerung der Kosten das Darlehen sowie die Höhe der dem Darlehen zur Sicherheit oder Tilgung dienenden Lebensversicherungsansprüche angepasst werden (BFH-Urteil vom 12.10.2005, Az. VIII R 19/04).