März 2015: Arbeitgeber

Kurzarbeitergeld: Bezugsdauerauch in 2015 verlängert

| Auch in 2015 beträgt die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld zwölf Monate. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Bezugsdauer erneut ausgedehnt. |

Die gesetzliche Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld beträgt sechs Monate. Unter gewissen Voraussetzungen kann das Bundesministerium die Dauer aber verlängern.

Quelle | Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 13.11.2014, BGBl I 2014, 1749