November 2006: Kapitalanleger

Kürzung Sparerfreibetrag: Steuerfallen bei Spar- und Bundesschatzbriefen

Ab dem 1.1.2007 gilt ein "neuer" Sparerfreibetrag in Höhe von 750 EUR pro Anleger gegenüber der aktuellen Grenze von 1.370 EUR pro Anleger zuzüglich jeweils 51 EUR Werbungskostenpauschbetrag. Aufgrund dieser Reduzierung könnten sich ab dem nächsten Jahr einige Anlagen als Steuerfallen erweisen. Das kann regelmäßig immer dann der Fall sein, wenn Zinsen angesammelt und am Ende der Laufzeit einschließlich Zinseszinsen ausgeschüttet werden. Zu den besonders betroffenen Anlagen gehören neben auf- oder abgezinsten Sparbriefen auch Bundesschatzbriefe vom Typ B.

Hinweis: Schon Anlagebeträge – z.B. beim Bundesschatzbrief Typ B – von etwa 4.000 EUR können ab dem Jahr 2007 dazu führen, dass der Steuerpflichtige am Ende für einen Teil seiner Zinsen Steuern zahlen muss und zwar selbst dann, wenn es seine einzigen Ersparnisse sind. In vielen Fällen dürften deshalb zukünftig Anlagen mit jährlichen Zins-Ausschüttungen empfehlenswerter sein (Bundesverband deutscher Banken e.V., Pressemitteilung vom 4.10.2006).