Februar 2005: Kapitalanleger

Kreditfinanzierte Kapitalanlage: Beratungspflichten bei Fremdwährung

Wer sich ohne ausreichende Kenntnisse im Kapitalanlagenbereich für eine kreditfinanzierte Kapitalanlage in einer Fremdwährung interessiert, muss auf die besonderen Gefahren der Geldanlage in einer Fremdwährung und auf die Risiken einer kreditfinanzierten Geldanlage hingewiesen werden. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Im zu Grunde liegenden Fall hatte ein Rentner mit einer monatlichen Rente in Höhe von 800 Euro nach der Beratung durch einen Anlageberater Investmentanteile in Schweizer Franken gekauft. Den Kauf finanzierte er teilweise über Kredit und verpfändete die erworbenen Investmentanteile der kreditgebenden Bank zur Sicherheit. Auf Grund von fallenden Kursen reichten die Anteile der Bank als Sicherheit nicht mehr aus, so dass der Kunde Nachzahlungen leisten musste. Insgesamt entstand ihm ein Schaden in Höhe von knapp 85.000 Euro.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts München steht dem Rentner gegen den Anlageberater ein Schadenersatzanspruch von 40 Prozent zu. Zulasten des Rentners wertete das Oberlandesgericht, dass dieser auf einem Formblatt bestätigt hatte, eine Broschüre mit Risikohinweisen erhalten zu haben, ohne diese gelesen oder in der direkten Auseinandersetzung mit dem Anlageberater hinterfragt zu haben (OLG München, Urteil vom 3.3.2004, Az. 15 U 4549/03).