Juni 2005: Abschließende Hinweise

Krankenversicherung: Höhere Beiträge für Arbeitnehmer ab dem 1.7.2005

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer werden von Juli diesen Jahres an effektiv mit höheren Krankenversicherungsbeiträgen belastet. Das Belastungsplus liegt bei 0,45 Prozent. Gleichzeitig werden die Arbeitgeber um 0,45 Prozent entlastet.

Der Gesetzgeber hat alle gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, zum 1.7.2005 ihren Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte zu senken. Das macht zunächst sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils 0,45 Prozent aus. Beim Arbeitnehmer wirkt sich dieser Schritt aber nur nominal entlastend aus. Effektiv kommt es durch eine weitere, vom Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 Prozent allein zu tragende Erhöhung am Ende zu einer Mehrbelastung von 0,45 Prozent. Bei der weiteren Erhöhung handelt es sich um den so genannten Versicherten-Zusatzbeitrag (ursprünglich als "Sonderbeitrag zur Finanzierung des Zahnersatz- und Krankengeldrisikos" bezeichnet). Da die 0,9 Prozent umfassende Beitragssenkung in Höhe des vollen hälftigen Arbeitgeberanteils in den Betrieben verbleibt, ist der Arbeitgeber am Ende ent- und der Arbeitnehmer belastet (Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom 15.12.2004).