August 2009: Arbeitnehmer

Krankenversicherung: Beitragssatz zum 1. Juli um 0,6 % gesenkt

Der von Arbeitnehmern und Rentnern, Arbeitgebern und Rentenversicherung paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ist zum 1.7.2009 von 14,6 auf 14,0 Prozentpunkte gesunken. Der ermäßigte Beitragssatz wurde von 14,0 auf 13,4 % reduziert.

Wird der von den Versicherten allein zu tragende Anteil von 0,9 % hinzugerechnet, liegt der allgemeine Beitragssatz statt bei 15,5 nunmehr bei 14,9 % des beitragspflichtigen Einkommens. Der ermäßigter Beitragssatz beträgt 14,3 % (Bundesministerium für Gesundheit vom 30.6.2009).