März 2004: Kapitalanleger

Kontrollmitteilungsverfahren: Datenzugriff der Finanzämter erweitert

Ein neues Kontrollmitteilungsverfahren ermöglicht den Finanzämtern ab 1.4.2005, einzelne Daten aus den von den Banken und Kreditinstituten zu führenden Dateien abzurufen, wenn dies zur Festsetzung und Erhebung von Steuern erforderlich ist. Abgefragt werden dürfen Kontenstammdaten (Name und Geburtsname des Inhabers usw.). Nicht abgefragt werden dürfen Kontenbewegungen und Kontenstände. Diese können aber durch Einzelauskunftsersuchen in Erfahrung gebracht werden.

Wichtig: Sind erst einmal die Stammdaten vorhanden, sind über Einzelabfragen die fehlenden Daten sehr leicht in Erfahrung zu bringen.

Diese neuen Kontrollmitteilungsverfahren sollen Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit nicht immer alle Einnahmen ordnungsgemäß gemeldet haben, dazu bewegen, die Möglichkeiten der Steueramnestie in Anspruch zu nehmen.