Dezember 2013: Freiberufler und Gewerbetreibende

Künstlersozialabgabe steigt im nächsten Jahr auf 5,2 % an

Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe wird im nächsten Jahr um 1,1 % erhöht und beträgt dann 5,2 %.

Zum Hintergrund: Grundsätzlich sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung (mittelbar oder unmittelbar) Einnahmen zu erzielen (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2014 vom 19.9.2013, BGBl I 2013, 3618).