August 2003: Alle Steuerzahler

Kleinunternehmerförderungsgesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2003 dem "Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung" zugestimmt. Es tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Wesentliche Neuerung ist die:

Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen
Die Buchführungspflichtgrenzen gemäß § 141 Abgabenordnung betragen für die Zukunft:

  • 350.000 Euro Umsatz (bisher 260.000 Euro) oder
  • 25.000 Euro Wirtschaftswert (bisher 20.500 Euro) oder
  • 30.000 Euro Gewinn (bisher 25.000 Euro)

Steuerpflichtige, die nicht nach dem Handelsgesetzbuch zur Buchführung verpflichtet sind, müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt erst nach Überschreiten der oben genannten Buchführungsgrenzen Bücher führen und eine Bilanz erstellen.

Nicht beschlossen wurde die Gewinnermittlung durch Betriebsausgabenpauschalierung.

Der Bundesrat hat in seiner Pressemitteilung vom 11. Juli 2003 die Bundesregierung aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die im Sinne einer effizienten Mittelstandspolitik eine echte Entlastung für möglichst weite Teile der Kleinunternehmer, der Existenzgründer und letztlich des gesamten Mittelstandes zur Folge hätten.