April 2005: Umsatzsteuerzahler

Kleinunternehmer: Rückwirkende Erleichterungen

Bereits seit dem 8.8.2003 gilt das Kleinunternehmerförderungsgesetz, das neben einer Anhebung der Werte für die Buchführungspflicht auch eine erhöhte Umsatzgrenze für Kleinunternehmer mit sich gebracht hat. Diese Grenze stieg rückwirkend zum 1.1.2003 von 16.620 auf 17.500 Euro. Kleinunternehmer, deren gesamter Umsatz 2002 zwischen der alten und der neuen Grenze lag, haben im Zweifel Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und Voranmeldungen abgegeben. Die Oberfinanzdirektion Koblenz bietet insoweit nun eine rückwirkende Erleichterung an:

Betroffene können noch nachträglich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die abgegebenen Voranmeldungen wertet die Finanzverwaltung nicht als Option zur Steuerpflicht. Die einzelnen Ämter sollen zwar nachfragen, welche Besteuerungsform gewünscht ist. Die Unternehmer können aber auch selbst aktiv werden. Wollen sie für 2003 Kleinunternehmer sein, müssen sie sämtliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen berichtigen, also mit einem Null-Wert angeben und alle erstellten Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis korrigieren.

Hinweis: Diese Arbeit lohnt sich, wenn die Differenz aus Umsatz- und Vorsteuer positiv war und die Firma ihren Kunden mit einer nachträglichen Erstattung der Umsatzsteuer etwas Gutes tun oder auf Dauer als Kleinunternehmer gelten möchte (OFD Koblenz, Schreiben vom 13.12.2004, Az. S 7361 A – St 44 2).