November 2006: Alle Steuerzahler

Kindergeldbescheide: Keine Korrektur nach BVerfG-Entscheidung

Hat die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des Grenzbetrags (aktuell 7.680 EUR) bestandskräftig abgelehnt, kann die spätere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Minderung der Einkünfte des Kindes um die von ihm gezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht mehr berücksichtigt werden. Der Bescheid kann nur dann geändert oder aufgehoben werden, wenn er vor Beginn oder während des Jahres als Prognoseentscheidung über die Höhe der Einkünfte und Bezüge ergangen ist.

Hinweis: Damit sind die Hoffnungen der Eltern volljähriger Kinder, über die Einkommensminderung nachträglich für vergangene Jahre unter den schädlichen Grenzbetrag zu rutschen, enttäuscht worden. Kindergeld ist hier nicht nachträglich festzusetzen (BFH-Urteil vom 28.6.2006, Az. III R 13/06).