Mai 2004: Alle Steuerzahler

Kindergeld: Unteroffizieranwärter mit ziviler Berufsausbildung

Ein Unteroffizieranwärter (Soldat auf Zeit), der sich neben seiner militärischen auch in einer zivilen Ausbildung (Ausbildung zum Telekommunikationselektroniker) befindet, absolviert eine Berufsausbildung im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zählt zur Berufsausbildung alles, was dem Erreichen des konkreten Berufsziels dient. Aus der Auffassung des Bundesfinanzhofs folgt, dass den Eltern das Kindergeld zusteht, solange die Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes unter der kindergeldschädlichen Grenze von derzeit 7.680 Euro liegen (BFH-Urteil vom 15.7.2003, Az. VIII R 19/02).