Oktober 2004: Alle Steuerzahler

Kindergeld: Unterbricht ein Urlaubssemester die Ausbildung?

Ein Studium wird im Sinne des Kindergeldrechts nicht unterbrochen, wenn der Student eine Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung aufnimmt und dafür nachträglich ein Urlaubssemester nimmt. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen gegen die Auffassung der Finanzverwaltung entschieden (Abschnitt 63.3.2.3. Absatz 3 Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs – DA-FamEStG).

Im Urteilsfall arbeitete die studierende Tochter zwei Semester lang zehn Wochenstunden in der studentischen Selbstverwaltung. Dafür erhielt sie eine geringfügige Aufwandsentschädigung. Das Studium führte sie fort. Ihr Pensum reduzierte sie geringfügig. Sie besuchte Vorlesungen (20 Wochenstunden) und absolvierte erfolgreich Prüfungen. Später ließ sie sich nachträglich für die beiden Semester beurlauben, um eine Anrechnung auf die Regelstudienzeit zu vermeiden. Den Eltern steht auch für die beiden Urlaubssemester Kindergeld zu, entschied das Finanzgericht, weil die Tochter ihr Studium weiterhin ernsthaft und nachhaltig betrieben habe. Weder die Nebentätigkeit in dem relativ geringen Umfang noch die nachträgliche Beurlaubung stünden dem entgegen (FG Niedersachsen, Urteil vom 25.5.2004, Az. 12 K 551/01).