März 2004: Alle Steuerzahler

Kindergeld: Neue Einkunftsgrenze kann wieder Kindergeld ermöglichen

Der Grenzbetrag für eigene Einkünfte und Bezüge eines Kindes wurde ab 2004 von 7.188 Euro auf 7.680 Euro angehoben. Das heißt: Bis zu diesem Betrag dürfen Kinder in der Ausbildung verdienen, ohne dass das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag entfallen.

Steuerpflichtige, deren Kinder sich in der Ausbildung befinden, sollten 2004 überprüfen, ob unter Ansatz des neuen Grenzbetrages von 7.680 Euro nicht doch wieder der Anspruch auf Kindergeld besteht. War bisher auf Grund der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes kein Kindergeld gewährt worden, kann sich dies mit Änderung des Grenzbetrages zum Vorteil des Steuerpflichtigen geändert haben.