August 2004: Alle Steuerzahler

Kindergeld: Anspruch eines Ausländers ohne Aufenthaltsberechtigung

Anspruch auf Kindergeld hat ein Ausländer, der nicht einem anderen EWR- oder Vertragsstaat angehört, nur dann, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist. Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn der Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung der gesetzlich vorgeschriebenen Art tatsächlich in Händen hält, ihm also das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik durch entsprechenden Verwaltungsakt mit Wirkung für die Bezugszeit des Kindergeldes zugebilligt worden ist. Eine Aufenthaltsbefugnis reicht für den Kindergeldanspruch nicht aus (FG München, Urteil vom 23.6.2003, Az. 12 K 4206/02 – Rev. beim BFH eingelegt unter Az. VIII R 98/03).