September 2004: Arbeitnehmer

Keine Werbungskosten: Fahrtkosten für Kollegiumsausflug eines Lehrers

Fahrtkosten eines Lehrers anlässlich eines Kollegiumsausflugs sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, so eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Steuerpflichtige hatte seinen PKW für einen Kollegiumsausflug mit einer Fahrtstrecke über 300 Kilometer zur Verfügung gestellt und die Kosten in Höhe von (300 km x 0,52 DM/km) 156 DM als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Das Finanzgericht Düsseldorf lehnt die steuerliche Berücksichtigung dieser Fahrtkosten mit der Begründung ab, die Teilnahme an dem Kollegiumsausflug sei zwar beruflich veranlasst, diene aber auch in nicht unerheblichem Umfang der zwischenmenschlichen Kontaktpflege und ermögliche es, kulturelle und touristische Eindrücke zu sammeln, die keinen Zusammenhang zu der beruflichen Tätigkeit aufwiesen. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen (FG Düsseldorf, Urteil vom 12.1.2004, Az. 10 K 2335/00 E).