September 2003: Abschließende Hinweise

Keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten

Es sieht danach aus, als wenn künftig – zumindest in der gesetzlichen Rentenversicherung – die bisherige Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten entfallen soll. Im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung mit den Landesregierungen vereinbarten Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung ist u.a. die Einführung eines einheitlichen Versichertenbegriffs vorgesehen, sodass eine Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten nicht mehr erforderlich ist. Durch die neue Versichertenzuordnung soll die – nach Auffassung der Beteiligten – überholte Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten überwunden und der veränderten Arbeitnehmerstruktur in der gesetzlichen Rentenversicherung organisatorisch Rechnung getragen werden.

Zwischen den vorgesehenen beiden Bundesträgern der gesetzlichen Rentenversicherung und der Gesamtheit der Regionalträger (= Landesversicherungsanstalten) soll die Verteilung der vorhandenen Versicherten – unabhängig von deren Zuordnung als Arbeiter oder Angestellte – im Verhältnis 45 zu 55. Die Neuversicherten werden vom 1. Januar 2005 an ebenfalls im Verhältnis 45 zu 55 den beiden Bundesträgern und den Landesversicherungsanstalten zugewiesen.