März 2013: Umsatzsteuerzahler

Keine Umsatzsteuerbefreiung für Yogakurse

Yogakurse sind keine von der Umsatzsteuer befreiten Heilbehandlungen. So lautet ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs.

Geklagt hatte eine GbR, die ihre Einnahmen aus dem Betrieb einer Yoga-Schule von der Umsatzsteuerpflicht befreit sehen wollte. Die Klage blieb allerdings erfolglos, da der Bundesfinanzhof diese Rechtsfrage für hinreichend geklärt hielt.

Die Richter wiesen die Nichtzulassungsbeschwerde der GbR u.a. mit folgender Begründung ab: Heilbehandlungen im Sinne der Steuerbefreiungsvorschrift müssen einen therapeutischen Zweck haben. Yogakurse zählen zu den Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe im Sinne des § 20 Sozialgesetzbuch (SGB V), haben aber keinen unmittelbaren Krankheitsbezug. Sie sollen lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Es handelt sich somit grundsätzlich nicht um umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen (BFH-Beschluss vom 4.10.2012, Az. XI B 46/12).