Juli 2006: Alle Steuerzahler

Keine Spenden: Weitergeleitete Gewinne aus Quizshows

Sollen gewonnene Geldbeträge aus Quizshows von vornherein an gemeinnützige Organisationen gespendet werden und bestimmen die Kandidaten lediglich, welcher konkreten Organisation die Gewinne zugewendet werden sollen, liegen mangels Verfügungsmacht über die erspielten Gelder bei den Kandidaten keine Einnahmen vor. Damit können die Leistungen der Kandidaten an die gemeinnützigen Organisationen aber auch keine Spenden darstellen. In der Folge ist die gemeinnützige Organisation auch nicht berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen für die Kandidaten auszustellen.

Hinweis: Die Fernsehsender können die ausgezahlten und an die gemeinnützigen Organisationen weitergeleiteten Spielgewinne allerdings als Betriebsausgaben absetzen, da es sich um Werbeaufwand handelt (BMF, Schreiben vom 27.4.2006, Az. IV B 2 – S 2246 – 6/06).