März 2008: Umsatzsteuerzahler

Keine Geschäftsveräußerung: Übertragung unvermieteter Grundstücke

Nach umsatzsteuerrechtlichen Regelungen unterliegen Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. Die Übertragung eines weder vermieteten noch verpachteten Grundstücks stellt aber regelmäßig keine solche Geschäftsveräußerung dar, die nicht umsatzsteuerbar ist. Denn eine bloße Grundstücksübertragung führt nicht zur Übertragung eines Unternehmensteils, mit dem eine selbstständige Tätigkeit fortgesetzt werden kann, sondern nur zur Übertragung eines einzelnen Vermögensgegenstands. Für einen Geschäftsveräußerungsvorgang, der nicht umsatzsteuerbar ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob das übertragene Vermögen die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglicht.

Hinweis: Der Urteilsfall ist allerdings noch nicht endgültig entschieden. Das Finanzgericht muss zuvor noch weitere Feststellungen treffen (BFH-Urteil vom 11.10.2007, Az. V R 57/06).