Februar 2005: Umsatzsteuerzahler

Kapitalgesellschaft: Vorsteuerabzug steht Vorgründungsgesellschaft zu

In einer Vorgründungsgesellschaft schließen sich die Gründer der späteren Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft zusammen. Bei Gründung der Kapitalgesellschaft werden sodann die gesamten Eingangsleistungen der Vorgründungsgesellschaft in einem Akt gegen Entgelt auf die Kapitalgesellschaft übertragen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Folgendes klargestellt: Ein Vorsteuerabzug für die während des Vorgründungsstadiums bezogenen Leistungen zum Zwecke der Gründung der Firma steht der Vorgründungsgesellschaft selbst und nicht der späteren Kapitalgesellschaft zu. Dies gilt, obwohl die Vorgründungsgesellschaft als einzigen Ausgangsumsatz die nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung (§ 1 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz) an die Kapitalgesellschaft tätigt. Denn der Vorsteuerabzug hängt von den beabsichtigten Umsätzen der Kapitalgesellschaft ab. Nur wenn diese den Vorsteuerabzug ausschließen, erhält auch die Vorgründungsgesellschaft keinen Vorsteuerabzug (BFH-Urteil vom 15.7.2004, Az. V R 84/99).