Oktober 2004: Kapitalanleger

Kapitalerträge: In Deutschland lebender Türke erzielt Erträge im Heimatland

Ein in Deutschland lebender türkischer Staatsbürger muss Zinserträge aus Kapitalanlagen bei einer türkischen Bank in Deutschland versteuern, so das aktuelle Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz.

Im Streitfall hatten die Kläger Kapitalanlagen auf in "DM“ geführten Konten bei einer türkischen Bank in Ankara bei ihrer Steuererklärung nicht erklärt. Nachdem die Geschäftsbeziehungen zur türkischen Bank im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens bekannt geworden waren (u.a. wurden Unterlagen der Kläger hinsichtlich der einbehaltenen türkischen Quellensteuer vorgelegt), erließ das Finanzamt erstmalige beziehungsweise geänderte Einkommensteuerbescheide. Hiergegen klagten die Steuerpflichtigen, jedoch ohne Erfolg.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sind Zinseinnahmen eines in Deutschland lebenden Türken bei einer türkischen Bank nach dem deutschen Einkommensteuerrecht – unter Anrechnung der Quellensteuer – in Deutschland steuerpflichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.6.2004, Az. 2 K 1000/03).