Januar 2007: Kapitalanleger

Kapitalertragsteuer: Beachtenswertes bei steuerfreien Ausschüttungen

Die Dividendensaison für das Jahr 2006 ist zwar vorbei, eine Reihe von Aktionären wird jedoch erst jetzt beim Sortieren der Bankbelege für die Steuererklärung des Jahres 2006 feststellen, dass von Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer einbehalten oder das Freistellungsvolumen nicht in Anspruch genommen worden ist. Das gilt beispielsweise für Ausschüttungen der

  • Deutschen Post AG,
  • Deutschen Wohnen AG oder auch
  • Deutschen Euroshop AG.

Denn hier stammen die Gelder aus der Kapitalrücklage. Diese erfreuliche steuerliche Perspektive können Aktionäre zwar genießen, sie müssen aber auch einige Besonderheiten beachten. Denn obwohl die Banken z.B. steuerfreie Dividenden nicht auf das Freistellungsvolumen anrechnen dürfen, können die entsprechenden Ausschüttungen doch in der Jahresbescheinigung enthalten sein. Die Kontrolle ist zwar oft schwierig, weil die Einnahmen für die Anlage KAP in einer Summe aufgelistet sind, kann sich aber lohnen.

Hinweis: Sind die entsprechenden Aktien fremdfinanziert, sind die Schuldzinsen aufgrund des Zusammenhangs mit steuerfreien Einnahmen nicht als Werbungskosten abziehbar (BMF, Schreiben vom 25.10.2004, Az. IV C 3 – S 2256 – 238/04).