Mai 2005: Arbeitgeber

Job-Ticket: Monatliche Fahrberechtigung anstatt Jahresfahrschein

Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzung eines Job-Tickets ist seit 2004 steuerpflichtig, kann aber als Sachbezug bis zu 44 Euro im Monat steuerfrei bleiben. Gilt die Fahrkarte für ein ganzes Jahr, ist für die Einhaltung der Freigrenze Vorsicht geboten. Hierbei ist nämlich im Monat der Überlassung der volle Wert des Job-Tickets mit der Sachbezugsgrenze zu vergleichen. Damit kommt es bei Jahresfahrkarten häufig zur Lohnsteuerpflicht, da der Vorteil die Freigrenze von 44 Euro in der Regel übersteigen wird. Auch die Auswirkungen bei der Sozialversicherung sind in solchen Fällen zu beachten.

Hinweis: Arbeitgeber sollten daher das Job-Ticket in Form von monatlichen Fahrberechtigungen aushändigen und dieses dokumentieren. Denn bei dieser Handhabung ist lediglich der Vorteil einer monatlichen Fahrkarte mit der Sachbezugsgrenze von 44 Euro zu vergleichen (R 31 Absatz 3 Satz 3 Lohnsteuer-Richtlinien 2005).