Dezember 2006: Alle Steuerzahler

Jahressteuergesetz 2007: Noch mehr Änderungen in Planung

Die ohnehin schon umfangreichen Änderungspläne im Jahressteuergesetz 2007 erhalten über eine Bundesratsinitiative nun noch eine Reihe weiterer Vorhaben. Der Finanzausschuss hat die vom Bundestag beschlossenen Entwurfsinhalte um Vorschläge aus den Ländern ergänzt. Das endgültige Gesetz wird voraussichtlich erst Ende Dezember 2006 alle Hürden genommen haben. Nachfolgend werden weitere wichtige Vorhaben vorgestellt:

  • Bei der pauschalen Besteuerung von Sachzuwendungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten oder Kunden soll ein pauschaler Steuersatz von 30 statt 45 Prozent kommen. Daneben soll die Begrenzung auf den Höchstbetrag von 10.000 EUR jährlich nicht nur für alle insgesamt im Jahr gewährten Zuwendungen gelten, sondern für Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr.

  • In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass über die Verrechenbarkeit von Spekulationsverlusten, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, erst im Jahr der Verrechnung zu entscheiden sei. Per Gesetz soll nun aber für alle nicht verjährten Sachverhalte eine gesonderte Feststellung der Verluste im Entstehungsjahr vorgeschrieben werden. Damit sollen ehemals nicht deklarierte Verluste nicht nachträglich verrechenbar sein. Für aktuelle Steuerfestsetzungen aber ist die geplante Änderung praktikabler, da über negative Einkünfte sofort im Entstehungsjahr entschieden wird. Anleger sollten also mit einer Geltendmachung realisierter Verluste nicht warten, bis in Zukunft entsprechende Gewinne anfallen.

  • Auf die geplante gesetzliche Regelung, nach der Steuerschulden eines Schuldners nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseschulden gelten sollten, soll zunächst verzichtet werden. Angedacht ist, die Problematik der Steuerausfälle in einem separaten Gesetzesvorhaben zu regeln (Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 19.10.2006 zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 – BT-Drs. 16/2712 – BT-Drs. 16/3036).