Januar 2003: Abschließende Hinweise

Jahresarbeitsentgeltgrenze für Mitglieder von Krankenkassen

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) für die bei den gesetzlichen Krankenkassen – freiwillig oder pflichtversicherten- Beschäftigten wird vom 1.1.2003 an auf 45.900 EUR (das sind 75 v.H. der neuen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) festgesetzt. Im Jahre 2003 sind somit die bei Krankenkassen versicherten Arbeiter und Angestellten im gesamten Bundesgebiet nicht krankenversicherungspflichtig, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die JAG von 45.900 EUR jährlich oder 3.825 EUR monatlich übersteigt. Die Arbeitgeber haben daher zu prüfen, ob das Arbeitsentgelt der bei einer Krankenkasse versicherten Beschäftigten noch die JAG überschreitet (d.h. ob bei bisher freiwillig versicherten Arbeitnehmern infolge Unterschreitens der neuen JAG Krankenversicherungspflicht eintritt) und ob andere Beschäftigte wegen Überschreitens der JAG zum 1.1.2003 krankenversicherungsfrei werden.