Juni 2008: Personengesellschaften und deren Gesellschafter

Investitionszuschüsse: Auswirkungen im Jahr der Bewilligung

Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen und privaten Mitteln angeschafft oder hergestellt, hat der Steuerpflichtige grundsätzlich ein Wahlrecht. Er kann die Investitionszuschüsse als Betriebseinnahmen erfassen oder erfolgsneutral von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Wirtschaftsguts abziehen.

Dies gilt sowohl für bilanzierende Steuerpflichtige als auch für solche, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Ein "Einnahmen-Überschuss-Rechner" hat dieses Wahlrecht allerdings bereits im Jahr der Zusage des Zuschusses und nicht erst bei Auszahlung auszuüben. Denn der Zuschuss mindert bereits dann die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, wenn das Wahlrecht entsprechend ausgeübt wird.

Hinweis: Sonderabschreibungen sind ebenfalls von den im Zeitpunkt der Zusage um den Zuschuss geminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorzunehmen (BFH-Urteil vom 29.11.2007, Az. IV R 81/05).