Dezember 2004: Alle Steuerzahler

Investitionszulagengesetz 2005: Neue Investitionsförderung

Das Investitionszulagengesetz (InvZulG) 2005 als Nachfolgeregelung des InvZulG 1999 sichert die Investitionsförderung in reduzierter Form für 2 weitere Jahre. Ende 2004 läuft die Investitionszulage 1999 aus. Ab 2005 sind folgende Änderungen bei der Investitionsplanung zu beachten:

Die Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen wurde ersatzlos gestrichen. Förderungsfähig sind nur noch Erstinvestitionen in bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie neue gewerbliche Bauten des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen. Die Förderung in sensiblen Sektoren wie Stahl und Schiffsbau wurde ausgeschlossen.

Die Investitionsförderung wird nunmehr bis Ablauf des Jahres 2006 fortgeführt. Sie beschränkt sich auf Investitionen, die zwischen dem 24.3.2004 und 31.12.2006 begonnen wurden und zwischen dem 1.1.2005 und 31.12.2006 beendet werden. Es besteht eine Förderlücke für Investitionen, die vor dem 24.3.2004 begonnen wurden und nicht mehr vor dem 31.12.2004 abgeschlossen werden. Können die Investitionen im Jahr 2004 beendet werden, greift noch das InvZulG 1999.

Die Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung in den begünstigten Betrieben verbleiben. Die jährliche Privatnutzung darf dabei maximal 10 Prozent betragen.

Investitionen werden grundsätzlich mit einem Zulagensatz von 12,5 Prozent (Normalsatz) sowie 15 Prozent (für Investitionen im Randgebiet) gefördert. Besonders förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der EU-Kommission vom 6.5.2003. Die Fördersätze erhöhen sich hier auf 25 Prozent (Normalsatz), 27,5 Prozent (Betriebsstätten im Randgebiet, erweitert um Brandenburg) oder 20 Prozent (Betriebsstätten im Arbeitsmarktbereich Berlin).