Juli 2006: Abschließende Hinweise

Insolvenzsicherung Betriebsrenten: Gesetz soll Altersversorgung stärken

Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes vom 3.5.2006 soll die Finanzierung der Insolvenzsicherung von Betriebsrenten über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt werden. Der PSVaG ist Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Er zahlt im Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers die Betriebsrenten an die Versorgungsberechtigten. Hierfür erhebt er Beiträge bei den Mitgliedsarbeitgebern.

Durch die geplante Umstellung von der Teilumlagefinanzierung auf volle Kapitaldeckung sollen der PSVaG und damit die Insolvenzsicherung von Betriebsrenten langfristig stabilisiert werden. Davon profitieren im Fall der Umsetzung nicht nur die Arbeitgeber, die von Beitragsrisiken entlastet werden sollen. Auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll die Umstellung Vorteile bringen: Sie sollen sich in Zukunft noch stärker auf den Schutz ihrer Betriebsrente vor dem Risiko einer Insolvenz ihres Arbeitgebers verlassen können.

Hinweis: Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass die in der Vergangenheit aufgelaufenen, noch nicht ausfinanzierten „alten“ Betriebsrentenanwartschaften in Höhe von circa 2,2 Milliarden EUR nachfinanziert werden. Um die betroffenen Arbeitgeber nicht zu stark zu belasten, soll sich die Nachfinanzierung über einen Zeitraum von 15 Jahren erstrecken (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes vom 3.5.2006).