Mai 2004: Arbeitgeber

Incentive-Reisen: Vom Arbeitgeber bezahlte Dienstreise mit Ehefrau

Wird ein Arbeitnehmer auf einer Dienstreise von seiner Ehefrau begleitet, sind die vom Arbeitgeber gezahlten Reisekosten des Arbeitnehmers kein Arbeitslohn, wenn für privates Vergnügen keine Zeit bleibt. Die vom Arbeitgeber gezahlten Reisekosten der Ehefrauen muss der Arbeitnehmer dagegen als geldwerten Vorteil versteuern. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Im Urteilsfall ging es um Aufwendungen eines Autoherstellers für seine an Händler-Incentive-Reisen teilnehmenden Arbeitnehmer und deren Ehefrauen. Das Finanzgericht entschied, dass die Aufwendungen für die Arbeitnehmer in erster Linie im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers angefallen sind, da die Arbeitnehmer rund um die Uhr als Ansprechpartner für die Händler zur Verfügung stehen mussten. Die Finanzverwaltung hat gegen die Entscheidung Revision unter dem Az. VI R 65/03 eingelegt (FG Köln, Urteil vom 14.8.2003, Az. 3 K 7584/00).