Oktober 2003: Alle Steuerzahler

Höhe der Behinderten-Pauschbeträge verfassungswidrig?

Behinderte erhalten für ihre außergewöhnlichen Belastungen auf Grund der Behinderung eine Steuervergünstigung, die in Form von Pauschbeträgen gewährt wird (§ 33b Einkommensteuergesetz), es sei denn, sie können die Aufwendungen per Einzelnachweis belegen. Diese Pauschbeträge sind letztmalig 1975 angehoben worden. Der Gesetzgeber weigert sich bislang, die Pauschbeträge an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Er verweist darauf, dass Behinderte auch die tatsächlichen Kosten nachweisen können. In einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht soll nun geklärt werden, ob die derzeitige Höhe der Pauschbeträge verfassungsgemäß ist.

Praxishinweis:
Es ist zu empfehlen, gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch einzulegen mit dem Hinweis auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Az. 2 BvR 1059/03 und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.