August 2007: Alle Steuerzahler

Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis: Nicht für Arbeitgeber-Pool?

Schließen sich mehrere Privatleute zu einem Arbeitgeber-Pool zwecks Beschäftigung einer Haushaltshilfe zusammen, hat der Einzelne keinen Anspruch auf Steuerermäßigungen für Aufwendungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, so das Finanzgericht Sachsen-Anhalt.

Hinweis: Da der betroffene Steuerpflichtige in dieser Angelegenheit den Bundesfinanzhof zwecks Klärung angerufen hat, sollten die Bescheide in ähnlichen Fällen offen gehalten werden (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.11.2006, Az. 1 K 1407/04).