Februar 2006: Kapitalanleger

Halbeinkünfteverfahren: Anwendbar bei Bezugsrechten

Der Verkauf von im Rahmen einer Kapitalerhöhung erhaltenen Bezugsrechten ist steuerpflichtig, sofern die mit dem Erwerb der Altaktien beginnende Spekulationsfrist im Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht abgelaufen ist. Das Halbeinkünfteverfahren ist in einem solchen Fall anzuwenden.

Das wirkte sich im Urteilsfall des Bundesfinanzhofs negativ aus, da es sich für den Bezugsrechtsinhaber um ein Verlustgeschäft gehandelt hatte, welches er auf Grund dieser Entscheidung nur zu 50 Prozent steuerlich geltend machen kann.

Hinweis: Die Anschaffungskosten der Bezugswerte ergeben sich aus dem Verhältnis des Kaufpreises im Verhältnis zum Kurs der Altaktie vor der Kapitalerhöhung. Der hiernach ermittelte Wert des Bezugsrechts wird nun dem Verkaufspreis gegenübergestellt und ergibt dann mit 50 Prozent den Veräußerungserlös nach § 23 Einkommensteuergesetz. Dies war auch bislang bereits die Auffassung der Finanzverwaltung. Gleichzeitig mindert sich der ehemalige Kaufkurs der Altaktien um die errechneten Anschaffungskosten des Bezugswertes (BFH-Urteil vom 27.10.2005, Az. IX R 15/05).