September 2003: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Haftung des Verkäufers für unrichtige Bilanzangaben

Der Verkäufer eines Gesellschaftsanteils haftet unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen auch für das Fehlverhalten der für die Gesellschaft tätigen Personen, die durch Buchungsfehler überhöhte Gewinnausweisungen in der zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemachten Gewinn- und Verlustrechnung verursacht haben.

Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Die beiden Parteien sind Patentanwälte, die sich um Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf des Anteils des klagenden Anwalts an seinen Kollegen streiten. Eine Betriebsprüfung, die gemeinsamen Jahre der Tätigkeit betreffend, ergab, dass die Gewinne sehr viel geringer ausgefallen waren als bisher angenommen. Der Beklagte war der Auffassung den bisher errechneten Kaufpreisanteil entsprechend der niedrigeren Gewinne der Vergangenheit um diese kürzen zu können. Der Bundesgerichtshof entspricht dieser Meinung nicht. Der Verkäufer haftet für die Fehlverhalten der für die Gesellschaft tätigen Personen. Ein Anspruch auf Kürzung des Kaufpreises ist aus diesem Grund nicht gerechtfertigt (BGH-Urteil vom 4. Juni 2003, Az. VIII ZR 91/02).